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Das Job-Center in leichter Sprache
Herzlich Willkommen beim Job-Center Bad Tölz-Wolfratshausen.
Hier lesen Sie, wie wir Ihnen helfen können.
Suche nach Arbeit
Das Job-Center hilft Menschen, die lange schon eine Arbeit suchen. Oder die noch nie eine Arbeit hatten.
Das Job-Center hilft:
- Bei der Suche nach Arbeit.
- Bei der Suche nach einer Ausbildung.
- Bei der Suche nach einer Weiterbildung.
Geld zum Leben
Menschen können auch Hilfe vom Job-Center bekommen, wenn sie nicht genug Geld zum Leben haben.
Man sagt dazu auch: Das Job-Center hilft bei der Sicherung vom Lebens-Unterhalt.
Lebens-Unterhalt ist das Geld für alle Sachen, die die man zum Leben braucht.
Die wichtigsten Sachen sind:
- Geld für Essen.
- Geld für Wohnung. Zum Beispiel die Miete
- Geld für die Heizung
- Geld für Kleidung
Diese Grund-Sicherung wird auch Bürger-Geld genannt.
Das Job-Center prüft den Anspruch auf das Bürger-Geld. Das Job-Center bezahlt den Menschen dann das Bürger-Geld:
Aber nur: Wenn sie einen Anspruch darauf haben.
Ein Tipp!
Vielleicht haben Sie eine Arbeit. Aber das Geld reicht nicht für Ihre Miete.
Dann können Sie Bürger-Geld bekommen.
Das ist beim Wohn-Geld anders.
Wohngeld
Wohn-Geld ist auch Geld vom Staat.
Und Sie können es auch bekommen, wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen können.
Wohn-Geld ist für Sie vielleicht besser als Bürger-Geld.
Bürgergeld
Bürger-Geld ist eine nach-rangige Leistung. Bürger-Geld wird nur bezahlt: Wenn es keine anderen Sozial-Leistungen gibt.
Es wird immer erst geprüft: Ob die Menschen Anspruch auf eine andere Leistung haben.
Wenn Sie Bürger-Geld bekommen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag hat mehrere Teile. Die Teile nennt man Anlagen. Das Job-Center sagt Ihnen, welche Teile Sie ausfüllen müssen.
Wenn Sie Bürger-Geld bekommen, müssen dafür aber bestimmte Sachen machen:
Sie müssen mitmachen bei der Suche nach Arbeit. Man sagt auch: Sie müssen mitwirken. Wenn Sie das nicht tun, müssen Sie vielleicht Geld zurück-zahlen. Oder Sie bekommen weniger Geld.
Diese Sachen müssen Sie zum Beispiel tun:
- Sie müssen dem Job-Center alles sagen, was mit dem Anspruch zu tun hat. Und Sie müssen die Wahrheit sagen. Die Angaben müssen auch für alle Menschen in der Bedarfs-Gemeinschaft sein.
- Sie müssen alle Angaben machen. Es dürfen keine Angaben fehlen.
- Sie müssen Beweise vorlegen, wenn das Job-Ccenter das sagt. Zum Beispiel Urkunden oder Bescheinigungen. Oder Ihren Miet-Vertrag.
- Sie müssen dem Job-Center sofort Bescheid sagen: Wenn sich Sachen ändern. Zum Beispiel: Sie haben eine Arbeit gefunden. Sie haben ein anderes Einkommen. Oder Sie ziehen um.
- Menschen müssen erreichbar sein für das Job-Center: Wenn sie Bürger-Geld bekommen, müssen Sie das Job-Center informieren: Wenn Sie länger nicht zu Hause sind.
Sie sind zum Beispiel länger nicht zu Hause:
- Wenn Sie im Urlaub sind.
- Oder wenn Sie im Kranken-Haus sein müssen.
- Oder wenn Sie umziehen. Sie sind dann abwesend und nicht erreichbar. Sie müssen eine Woche vorher nach Erlaubnis fragen: Wenn Sie länger nicht zu Hause sind. Das Job-Center muss die Abwesenheit erlauben. Wenn Sie keine Erlaubnis für die Abwesenheit haben, bekommen Sie kein Bürger-Geld.
Sie müssen nicht um Erlaubnis fragen: Wenn Sie arbeiten und zusätzlich Bürger-Geld bekommen. Sie können 3 Wochen Urlaub haben im Jahr. Wenn Sie länger als 3 Wochen im Jahr abwesend sind, bekommen Sie kein Bürger-Geld.