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Foto: Peter von Felbert
Manchen Menschen kann das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen nicht helfen.
Dann gibt es aber oft andere Stellen im Landkreis, von denen Sie Hilfe bekommen können.
Die wichtigsten anderen Stellen finden Sie auf dieser Seite:
Eine Übersicht der Sozialleistungen, die Ihnen womöglich helfen können ‒ passend zu Ihrer individuellen Lebenssituation, finden Sie auf der Sozialplattform, einem bundesweiten Angebot der Sozialbehörden. Hier finden Sie die entsprechenden Sozialleistungen an einem Ort und haben zudem die Möglichkeit, diese direkt online zu beantragen.

Agentur für Arbeit Rosenheim
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rosenheim
Die Agentur für Arbeit Rosenheim ist Ihr Ansprechpartner und Dienstleister für alle Fragen rund um die Themen Arbeit und Berufswahl.
Wir unterstützen und beraten Jugendliche bei Berufswahl und Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsuchende bei Qualifizierung und Stellensuche sowie Arbeitgeber auf der Suche nach Personal.

Familienkasse
Familien stehen gemäß dem Grundgesetz unter besonderem Schutz. Insbesondere auch für Kinder als wesentliche Garanten unserer Zukunft sieht der Staat vielfältige Sicherheiten und Unterstützungen vor.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist daher Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um Kindergeld oder Kinderzuschlag geht. Wir bearbeiten Ihre Anträge und zahlen die Geldleistungen aus. Über die Voraussetzungen für unsere Geldleistungen können Sie sich auf den weiteren Webseiten des Bereiches Familie und Kinder informieren. Dort können Sie auch die Anträge bequem online ausfüllen.
Zur Familienkasse:
www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/familienkasse-der-ba

Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen
Wenn Sie nicht mehr arbeiten können oder Altersrente bekommen können, kann Ihnen die Sozialhilfe im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen helfen.
Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel haben, weil Ihr Asylverfahren noch läuft, hilft Ihnen das Asylwesen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Wenn Ihnen nur wenig Geld im Monat fehlt, können Sie vielleicht Wohngeld bekommen.
Wenn Ihnen nur wenig Geld im Monat fehlt und Sie minderjährige Kinder haben, die keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom barunterhaltspflichtigen Elternteil bekommen, können Sie vielleicht Unterhaltsvorschuss bekommen.
Zum Landratsamt:
www.lra-toelz.de
Familiennetzwerk - Leistungen und Hilfen für Familien
In Deutschland gibt es viele Leistungen und Angebote für Familien. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten.
In Deutschland gibt es viele Leistungen und Angebote für Familien, doch kaum eine Familie kennt alle Unterstützungsangebote. Einzelne Leistungen werden durch unterschiedliche Behörden und Einrichtungen erbracht. Hier finden Sie eine Übersicht zu bestehenden Leistungen und Hilfen, um Ihnen den Zugang zu erleichtern.
Babyerstausstattung / Bekleidung bei Schwangerschaft
Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können.
Empfänger von Bürgergeld erhalten dann auf Antrag einen Kostenzuschuss seitens des Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen.
Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach des Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) erhalten auf Antrag einen Kostenzuschuss seitens des Sozialamtes des Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
Ergänzend kann ein Antrag bei der Schwangerenberatung aus Mittel der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ gestellt werden. Die Landesstiftung stellt eine freiwillige Leistung dar, es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Die Erstberatung muss während der Schwangerschaft erfolgen
BAföG für Studierende
Hierbei soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Die staatliche Unterstützung für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung: Das BAföG - Infos auf einen Blick
Ansprechpartner: Studierendenwerk an dem jeweiligen Studienort
BAföG für Schülerinnen und Schüler
Für bestimmte schulische Aus- und Fortbildungen kann einkommensabhängig eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden (z.B. bei Besuch einer Berufsfachschule oder Berufsoberschule).
BAföG - Aufstiegs-BAföG
Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.
Bundesministerium für Bildung und Forschung: Aufstiegs-BAföG
Berufsausbildungsbeihilfe
Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.
Bildungskredit
Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.
Bundesverwaltungsamt: Ansprechpartner für die Vergabe von Bildungskrediten
Bildung und Teilhabe
Diese Leistungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, um an Angeboten von Schule und Kindertagesstätten oder im Bereich Freizeit und Kultur teilzunehmen. Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Bürgergeld
Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten sowie ggf. Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen (z.B. Mehrbedarf für Alleinerziehende oder Schwangere), soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.
Nutzen Sie unseren unverbindlichen Bürgergeldrechner um zu erfahren, ob Sie dem Grunde nach einen Anspruch haben.
Elterngeld / ElterngeldPlus
Diese Leistung können Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes erhalten. Die Leistung soll den Einkommenswegfall aufgrund der Kindererziehung ausgleichen. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.
Ansprechpartner: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Elterngeld
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Donum Vitae in Bayern e. V.
Regionale, teilweise auch örtliche Ansprechpartner im Landkreis und ausführliche Informationen zu allen Themen, die Schwangerschaft und Elternsein betreffen, finden Sie unter der folgenden Adresse:
Erziehungsratgeber
Von der Geburt bis zum Auszug der Kinder: Der Alltag und das Zusammenleben als Familie ist bunt und nicht immer leicht. Schöne Erlebnisse, Spaß und besonders schöne Momente gehören ebenso dazu wie Streit, Überforderung und Unsicherheiten.
Auf BAER, dem Bayerische Erziehungsratgeber gibt es deshalb vielfältige Informationen, die Sie im Familienalltag unterstützen können! Dabei sind die Themen so vielfältig wie Familie selbst. Egal ob es sich dabei um grundsätzliche Fragen der Erziehung, über die Darstellung einzelner Entwicklungsschritte oder um das Meistern des Schulweges zum Schulbeginn handelt: BAER informiert Sie kurz und dennoch umfassend.
Familiengeld
Das Bayerische Familiengeld wird für Kinder vom 13. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt unabhängig vom Einkommen oder einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Ansprechpartner: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Familiengeld
Kinderzuschlag
Kinderzuschlag ist ein einkommensabhängiger Zuschlag, der Eltern zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Je nach Anzahl der Kinder und Wohnkosten kann sogar bei höherem Einkommen ein Anspruch bestehen. Ob eine Antragstellung lohnt, beantwortet der KiZ-Lotse.
Hier online beantragen
Krippengeld
Wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, können bereits ab dem 1. Geburtstag des Kindes die Elternbeiträge für den Besuch einer Kinderkrippe bis zu 100 € je Monat übernommen werden.
Hier online beantragen
Ansprechpartner: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Krippengeld
Mutterschaftsgeld
Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.
Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Steuervorteile
Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.
Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden: Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld.
Bayerische Staatsregierung: Steuertipps für Familien
Studienstarthilfe
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss und soll für alle Studienanfänger unter 25 Jahre zur Verfügung stehen, die im Sozialleistungsbezug stehen.
Bei Fragen zur Studienstarthilfe wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk an Ihrem Studienort.
Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studienstarthilfe
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Mehr Informationen auf der Seite des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen
Wohngeld
Wohngeld ist ein einkommensabhängiger staatlicher Zuschuss zu den Mietaufwendungen bzw. zu der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum.
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und gegebenenfalls in welcher Höhe, hängt derzeit von drei Faktoren ab
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- dem Gesamteinkommen dieser Haushaltsmitglieder und
- der zu berücksichtigenden Miete (Bruttokaltmiete) oder Belastung.
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Weitere Informationen auf der Seite des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen
Zuschuss für Kinderbetreuung
Die Kosten der Kinderbetreuung können ganz oder teilweise übernommen oder erlassen werden, wenn die Zahlung für Eltern oder dem Elternteil finanziell nicht möglich ist.