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Als Arbeitgeber schaffen Sie Arbeitsplätze, bilden aus und beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längerfristig.
Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Angebote und Fördermöglichkeiten Ihres Jobcenters.
Angebote
Fachkräfteeinwanderung
Fachkräfte aus dem Ausland sind unverzichtbar für einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt in Deutschland. Die wichtigste rechtliche Grundlage zu Migration und Arbeit ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es ist dazu gedacht, formale und bürokratische Hürden abzubauen. Der Weg in eine Beschäftigung soll kürzer, einfacher und schneller werden
Für Beratung und Vermittlung sind die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter zuständig. So können ausländische Arbeitsuchende beispielsweise prüfen lassen, ob ihr jeweiliger Berufsabschluss sie für einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt berechtigt. Hierzu sind auch Personen berechtigt, die als asylsuchend registriert sind oder über eine aufenthaltsrechtliche Duldung verfügen.
Kurzarbeitergeld
In Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen oder auch saisonbedingt kann die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend gekürzt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dann Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen. Ziel ist es, dass Beschäftigte nicht gekündigt werden, sondern im Betrieb bleiben können.
Kurzarbeitergeld muss durch den Arbeitgeber beantragt werden. Das kann auch online geschehen.
Mehr Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld erhalten Sie beim gemeinsamen Arbeitgeberservice des Jobcenters Bad Tölz-Wolfratshausen und der Agentur für Arbeit Rosenheim.
Fördermöglichkeiten
Jede finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter wird individuell besprochen und entschieden. Grundsätzlich sind Förderungen stets rechtzeitig im Vorfeld der zu fördernden Maßnahme zu beantragen.
Bitte nehmen Sie deshalb rechtzeitig vor Beginn der Förderung Kontakt mit uns auf.
Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)
- Praktischer Einblick von Bewerbenden im Unternehmen – ähnlich wie bei einer Probearbeit
- Feststellung der beruflichen und sprachlichen Eignung für die angestrebte Tätigkeit
- Dauer: in der Regel wenige Tage bis zu 6 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen
- Keine Kosten für Unternehmen
Eingliederungszuschuss EGZ
Finanzielle Unterstützung für Betriebe zum Ausgleich für erhöhte Einarbeitungsbedarfe
- Höhe und Dauer: bis zu 50% / für bis zu 12 Monate
- Einzelfallentscheidung des Jobcenters
Der Eingliederungszuschuss muss in jedem Falle vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages beantragt werden.
Beschäftigungsbegleitendes Coaching
- Bei persönlichen Problemen oder Belastungen welche die Arbeitsleistung beeinträchtigt
- Ganzheitliche Betreuung unterstützt die/den Mitarbeiter*in und den Betrieb
Weiterbildung vor und während der Beschäftigung
- Grundkompetenzen, Anpassungsqualifizierungen und abschlussorientierte Weiterbildungen
- Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt
Arbeitgeberservice
Sie möchten eine freie Arbeitsstelle melden oder haben Fragen zur Vermittlung, den Fördermöglichkeiten oder benötigen eine Arbeitsmarktberatung?
Der Arbeitgeber-Service im Agenturbezirk Rosenheim (mit den Geschäftsstellen Holzkirchen, Bad Tölz und Wolfratshausen) unterstützt Arbeitgeber in den Bereichen Personalgewinnung, Personalbindung und -entwicklung.