Sie verdienen kein Geld oder nicht genug, um das Leben für Sie und Ihre Familie zu bezahlen. Dann kann Ihnen das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen helfen.

So können Sie sich besser um Ihre Arbeit kümmern oder eine neue oder bessere Arbeit finden. Auch dabei helfen wir Ihnen mit unserer Vermittlung, Beratung und Förderung.

Die wichtigsten Voraussetzungen sind diese:

  • Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Aber Sie dürfen noch nicht so alt sein, dass Sie eine Altersrente bekommen können.
  • Außerdem müssen Sie erwerbsfähig sein. Das heißt, dass Sie mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Es ist aber nicht wichtig, ob Sie wirklich eine Arbeit haben.
  • Sie müssen einen Antrag bei uns stellen.
     

Wir können dann berechnen, wieviel Geld Sie für die Miete und das Leben brauchen.

Nutzen Sie unseren unverbindlichen Bürgergeldrechner um zu erfahren, ob Sie dem Grunde nach einen Anspruch haben.

Wenn Sie selbst Einkommen haben oder von anderen Stellen Geld bekommen (zum Beispiel Kindergeld), werden Sie weniger Geld von uns erhalten.

Übersicht Regelsätze im Bürgergeld

Stand 01.01.2024 

Leistungsberechtigte

Höhe Regelsatz

Alleinstehende Erwachsene

563,- Euro

Volljährige Partner/innen

506,- Euro

unter 25-jährige in einer Bedarfsgemeinschaft

451,- Euro

Kinder (14-17 Jahre)

471,- Euro

Kinder (6-13 Jahre)

390,- Euro

Kinder bis fünf Jahre

357,- Euro

 

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt es zusätzliche Regeln. Wenn Sie Ausländerin oder Ausländer aus einem Land der Europäischen Union sind, müssen Sie zum Beispiel Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sein, damit Sie und Ihre Familie Geld vom Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen bekommen können.

Mehr Informationen zu diesen Leistungen finden Sie auf der Seite jobcenter.digital.

Manchen Menschen kann das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen aber nicht helfen. Dann gibt es aber oft andere Stellen, von denen Sie Hilfe bekommen können. Die wichtigsten anderen Stellen sind:

Regelleistung

Das Jobcenter Bad Tölz-Wolfratshausen sorgt dafür, dass Sie genug Geld zum Leben haben, also zum Beispiel für Essen und Trinken, Kleidung und Ihren Haushalt. Dieses Geld nennt man Regelbedarf. Der Regelbedarf ist für Erwachsene höher als für Kinder. Die aktuellen Beträge zum Bürgergeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Unter gewissen Umständen können zudem einmalige Leistungen gewährt werden. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen.

Außerdem gibt es für Kinder und Jugendliche noch besondere Leistungen, zum Beispiel Geld für einen Sportverein.

Über den aktuellen Stand zum Thema Bürgergeld und die wichtigsten Änderungen können Sie sich auch auf folgenden Websites informieren:

In der digitalen Broschüre zum Bürgergeld finden Sie Fragen und Antworten zum Thema Bürgergeld. Die Broschüre gibt es auch auf Englisch zum Download.

Freibeträge

Damit Menschen, die arbeiten und Bürgergeld beziehen, mehr Geld zur Verfügung haben, gibt es Freibeträge. Der Freibetrag wird vom erzielten Nettoeinkommen abgezogen und nicht bei der Feststellung der Höhe des Bürgergeldes berücksichtigt. Um diesen Betrag erhöht sich also das Haushaltseinkommen. Seit dem 1. Juli 2023 gelten für Sie höhere Freibeträge.

Der Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II bietet Ihnen einen ersten Orientierungswert über die Höhe Ihrer Freibeträge.