Neue Mietobergrenzen ab 01.01.2025

| Neue Richtlinie des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII

Der Kreistag des Landkreises Bad Tölz- Wolfratshausen hat in seiner Sitzung am 04.11.2024 die neue Richtlinie zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII beschlossen. Diese Richtlinie ist ab dem 01.01.2025 gültig.

Der Mietpreisrechner wird zum 01.01.2025 auf die aktuellen Werte umgestellt.